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Creative Commons – die CC-Lizenzen

Obwohl die «free music» und die «open music» noch nicht als stark verbreitete Musikformen erkennbar, und die entsprechenden Infrastrukturen und Communities sich erst langsam am entwickeln sind, wurde doch schon ein wichtiger Schritt in diese Richtung unternommen, nämlich die Festlegung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlagen. Als gemeinnützige Organisation wurden 2001 in den USA die «Creative Commons» gegründet, welche sich als Ziel setzten, nicht-kommerziellen kreativen Werken eine rechtliche Basis zu schaffen. Der Name bedeutet übersetzt «kreative Allmend»; gemeint ist also ein kreativer Raum, der von allen gleichermassen genutzt und gestaltet werden kann. Das Resultat sind die sogenannten CC-Lizenzen. Sie sind modular aufgebaut und können je nach Bedarf einem Werk individuell zugewiesen werden. Die Lizenzen beinhalten die Definitionen, wie und in welchen Bereichen zum Beispiel ein Song verwendet werden darf. Dahinter stehen wie so oft umfassende und für den Laien unverständliche Rechtstexte. Für den Anwender wurden diese aber glücklicherweise auf eine lesbare Zusammenfassung gekürzt (Womit dies eindeutig besser gelöst wurde als im kommerziellen Download- und im Softwarebereich, wo dem User jeweils die kompletten Rechtstexte ins Gesicht geworfen werden. Hand hoch, wer hat schon mal einen solchen Text ganz durchgelesen und komplett verstanden, bevor er auf «Ja, ich stimme zu» klickte?).

Diese Lizenzformen wurden inzwischen von vielen ehrenamtlich tätigen Juristen auf verschiedene Länder adaptiert, auch für die Schweiz. Hierzulande werden die Creative Commons betreut vom Verein «Digitale Allmend»; unter allmend.ch beziehungsweise creativecommons.ch findet man alle nötigen Infos zu diesem Thema.

Die CC-Lizenzen sind nichts, was in Stein gemeisselt ist, sondern eine relativ junge Lizenzform, die auch immer wieder fortwährend angepasst wird. Dies macht in der sich rasant verändernden heutigen Kommunikationswelt durchaus Sinn; dadurch werden die Creative Commons auch in einigen Jahren noch aktuell und attraktiv sein können, im Gegensatz zum starren Copyright. Die jeweils aktuellen Lizenzen werden – analog zu Softwareupdates – in Versionsnummern angegeben.

Creative Commons

Was sind die CC-Lizenzen?

Die von Creative Commons definierten Lizenzen sind eine Hilfe für Leute, die ihre Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wollen, aber nicht den klassisch-kommerziellen Handel dafür nutzen. Dies schliesst zwar grundsätzlich eine kommerzielle Nutzung nicht zwingend aus, wird aber bislang am häufigsten für sogenannte «freie Inhalte» verwendet. Die Hilfe besteht darin, dass man das gewünschte Modul auswählt und das Stück unter dieser Lizenz veröffentlicht. Somit ist klar und eindeutig definiert, wer das Stück unter welchen Bedingungen verwenden darf.

Was sind die CC-Lizenzen nicht?

• Eine CC-Lizenz ist kein herkömmlicher urheberrechtlicher Schutz.
• Eine CC-Lizenz ist keine Rechtschutzversicherung.
• Eine CC-Lizenz ist keine Verwertungsgesellschaft.
• Eine CC-Lizenz ist keine Plattenfirma.

Die Verwendung durch Dritte

Die CC-Lizenzen haben nichts damit zu tun, ob die betreffenden Songs von der Band kostenlos oder gegen Entgelt dem Hörer angeboten werden. Sondern nur, ob andere auch dazu beitragen können, das Werk ebenfalls zu verbreiten, und in welcher Form. Die ungefragte Weitergabe oder eine Veröffentlichung durch Dritte ist im Rahmen der definierten Verwendung IMMER erlaubt. Es ist nichts weiter, aber eben immerhin eine (zudem sehr flexible) Variante zum klassisch-kommerziellen Lizenzmodell, bei dem ein Stück jeweils mit dem Hinweis «alle Rechte vorbehalten» publiziert wurde.

Im klassischen Modell gibt es keine Alternative: es sind immer «alle Rechte vorbehalten». CC-Lizenzen hingegen werden oft auch umschrieben mit «manche Rechte vorbehalten». Es geht hier also nicht um den finanziellen Wert, sondern um die urheberrechtlich definierte Verwendung.

some rights reserved

CC-Musik ist kopierbar

Und um die freie Verbreitung. Auch wenn CC-mässig lizenzierte Songs ebenfalls kostenpflichtig angeboten werden können: Ein CC-Song darf durch Nutzer immer ­GRATIS weiterkopiert und selbst veröffentlicht werden. Eine Erlaubnis oder Freigabe des Urhebers ist nicht nötig. Wie auch die althergebrachte Copyright-Lizenz, definiert auch eine CC-Lizenz die Verwendungsmöglichkeit durch den Nutzer. Anders als beim klassisch-kommerziellen Modell gibt es aber kein «Copyright»-Modul; es heisst also nirgends «Das Werk darf nicht weiterkopiert und verteilt werden». Im Gegenteil: eine CC-Lizenz bedeutet: «the right to copy». Gerade im Bereich der kostenlos zugänglichen Inhalte erfreuen sich die CC-Lizenzen daher grosser Beliebtheit, da die Inhalte frei zugänglich bleiben können und trotzdem deren Verwendung klar definiert ist, Ein CC-lizenzierter Song darf also immer weiterkopiert werden; die Lizenzen regeln nur, in welcher Weise der Song dann verändert oder weitergegeben werden darf. Diese Einschränkungen betreffen aber nur den Nutzer, nicht den Urheber. Der Besitzer des Songs darf mit ihm weiterhin machen, was er möchte. Also darf man auch einen so lizenzierten Song selbst verkaufen. Möchte man jedoch fürs Verwenden oder Weiterverkaufen durch Dritte ebenfalls Geld erhalten, muss man sich selbst drum kümmern; dies hat nur indirekt etwas zu tun mit einer CC-Lizenz.

Beim basis-urheberrechtlichen Schutz ist das ungefragte Weitergeben, Verändern, Vervielfältigen, Verwenden und Publizieren von fremdem Material grundsätzlich NICHT erlaubt. Ganz egal, ob die Band bei der Suisa ist oder ihre Songs einfach so auf ihre Homepage stellt. Der Basisschutz wird aktiv, sobald man in die Saiten greift oder ein Blatt Papier vollkritzelt. Die Suisa hat denn auch mit dem Erstellen dieser Lizenz gar nichts zu tun, aber stützt ihre Arbeit auf diesen Basisschutz ab. Man erinnere sich: die Suisa ist ein reiner Geldeintreibungsbetrieb. Der Punkt ist: solange man nicht bei der Suisa angemeldet ist, kann man selbst darüber bestimmen, ob man für eine Publikation etwas verlangen möchte. Sobald man bei der Suisa ist, geht das nicht mehr; dann wird für jede Publikation und Verwendung gemäss vorgegebenen Tarifen einkassiert. Ein Nutzer «kauft» sich dann quasi das Recht, etwas aus dem Basisschutz heraus zu publizieren oder zu verwenden.

Alles frei kopierbar, soso. Also ist Creative Commons etwas für Leute, denen es egal ist, was mit ihrer Musik geschieht?

Nein, im Gegenteil. Die CC-Lizenzen wurden entwickelt für Leute, denen es eben NICHT egal ist. Leute, die zwar anderen ihre Werke verfügbar machen wollen, aber gleichzeitig mit dem Song genannt bleiben und selbst über die Verwendungsart bestimmen wollen.

Wie publiziert man etwas als CC-lizenziert?

Es ist ganz einfach: man wählt pro Song eine passende Lizenz aus und setzt neben dem Download-Button auf der Homepage den entsprechenden Hinweis oder zusätzlich auch das Piktogramm, unter welcher Lizenz man den Song veröffentlicht. Dazu gibts noch einen Link, der den Benutzer bei Bedarf zu den kompletten Rechtstexten führt. Ausserdem würde man natürlich, zum Beispiel bei einer MP3-Datei, diese Informationen auch noch in die Metadaten schreiben, damit die Lizenz auch bei Weiterkopieren mit dem Song verknüpft bleibt.

Das ist alles.

Beispiel: CC Beispiel

Die aktuellen CC-Lizenzen

Die Lizenzen setzen sich zusammen aus den Kombinationen folgender vier Module:

cc-by «by»: Der Name des Autors muss genannt werden.
cc-nc «nc»: Das Werk darf nicht kommerziell verwendet oder weitergegeben werden.
cc-nd «nd»: Das Werk darf nicht verändert werden.
cc-sa «sa»: Das veränderte Werk muss mit der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

Zwar ergeben sich daraus eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass einige davon entweder kaum umsetzbar sind oder keine Nachfrage besteht. Daher sind aktuell sechs verschiedene Lizenzen möglich:

cc-by

Das Werk kann komplett frei verwendet und verändert werden, aber der Original-Autor muss dabei immer genannt werden.

cc-by-sa

Das Werk kann komplett frei verwendet und verändert werden, aber der Original-Autor muss dabei immer genannt werden. Zudem muss das veränderte Werk unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden.

cc-by-nd

Das Werk kann komplett frei verwendet werden, aber der Original-Autor muss dabei immer genannt werden. Eine Veränderung ist nicht erlaubt.

cc-by-nc

Das Werk kann komplett frei verwendet und verändert werden, aber der Original-Autor muss dabei immer genannt werden. Eine kommerzielle Verwendung ist aber nicht erlaubt.

cc-by-nc-sa

Das Werk kann komplett frei verwendet und verändert werden, aber der Original-Autor muss dabei immer genannt werden. Eine kommerzielle Verwendung ist aber nicht erlaubt. Zudem muss das veränderte Werk unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden.

cc-by-nc-nd

Das Werk kann komplett frei verwendet werden, aber der Original-Autor muss dabei immer genannt werden. Eine kommerzielle Verwendung oder eine Veränderung sind aber nicht erlaubt.

Beispiel

Wir schreiben einen Song und publizieren ihn unter einer CC-Lizenz. Was bedeuten nun die einzelnen Lizenzen in Bezug auf Verwendbarkeit und Veränderung?

cc-by

Jeder darf den Song für irgendwas verwenden und erneut publizieren, auch im kommerziellen Bereich. Es dürfen auch nur Samples oder Ausschnitte des Songs verwendet werden. Aber es muss dabei immer unser Name erwähnt werden. Wenn jemand den Song zum Beispiel als Filmsoundtrack oder für einen Remix verwenden möchte, darf er das. Der Song darf auch am Radio gespielt werden.
Grundsätzlich wird diese Lizenz verwendet für Publikationen, wo man einfach als Autor erwähnt sein möchte, es einem aber egal ist, was damit geschieht.

cc-by-sa

Jeder darf den Song für irgendwas verwenden und erneut publizieren, aber nicht automatisch im ganzen kommerziellen Bereich. Es dürfen auch nur Samples oder Ausschnitte des Songs verwendet werden. Aber es muss dabei immer unser Name erwähnt werden. Wenn jemand den Song zum Beispiel als Filmsoundtrack oder für einen Remix verwenden möchte, darf er das, aber nur, wenn der Film oder der Remix ebenfalls unter genau dieser CC-Lizenz publiziert wird. Der Song darf auch am Radio gespielt werden.
Grundsätzlich wird diese Lizenz verwendet für Publikationen, wo man als Autor erwähnt sein möchte, und es einem wichtig ist, dass das Eigene nur für frei zugängliche Inhalte weiterverändert wird.

cc-by-nd

Jeder darf den Song für irgendwas verwenden und erneut publizieren, auch im kommerziellen Bereich. Es dürfen aber keine Samples des Songs verwendet oder der Song sonstwie verändert werden. Und es muss dabei immer unser Name erwähnt werden. Wenn jemand den Song zum Beispiel als Filmsoundtrack verwenden möchte, darf er das, aber nicht für einen Remix, ausser bei persönlicher Anfrage. Der Song darf auch am Radio gespielt werden.
Grundsätzlich wird diese Lizenz verwendet für Publikationen, wo man nicht möchte, dass irgendwer etwas anderes aus dem Song, dem Text oder dem Bild macht.

cc-by-nc

Der Song darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet und in kommerziellen Bereichen publiziert oder angeboten werden. Das bedeutet: kein kommerzielles Radio oder Fernsehen, kein Soundtrack für einen kommerziellen Film, kein kommerzieller Remix, kein Erscheinen auf einer kommerziellen Compilation, keine Disco, auch kein Posting auf einer Homepage mit Werbebannern. Auch nicht auszugsweise. Niemand darf den Song verwenden auf oder in einem Medium, das er gegen Entgelt anbietet, oder das mit geschalteter Werbung finanziert wird.
Eine Ausnahme: wir selbst. Wir können natürlich weiterhin den Song auf gebrannter CD verkaufen oder in einem Onlineshop, wobei man dem Shop dann die schriftliche Erlaubnis erteilen würde.
Grundsätzlich wird diese Lizenz aber verwendet für Publikationen, wo man möchte, dass das Werk nur für kostenlos zugängliche Inhalte verwendet wird. Dabei kann der Song aber auch beliebig verändert, gesampelt und neu interpretiert werden. Eine kommerzielle Publikation ist zwar immer noch möglich, aber nur mit individueller Bewilligung.

cc-by-nc-sa

Der Song darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet und in kommerziellen Bereichen publiziert oder angeboten werden. Das bedeutet: kein kommerzielles Radio oder Fernsehen, kein Soundtrack für einen kommerziellen Film, kein kommerzieller Remix, kein Erscheinen auf einer kommerziellen Compilation, keine Disco, auch kein Posting auf einer Homepage mit Werbebannern. Auch nicht auszugsweise. Niemand darf den Song verwenden auf oder in einem Medium, das er gegen Entgelt anbietet, oder das mit geschalteter Werbung finanziert wird.
Eine Ausnahme: wir selbst. Wir können natürlich weiterhin den Song auf gebrannter CD verkaufen oder in einem Onlineshop, wobei man dem Shop dann die schriftliche Erlaubnis erteilen würde.
Grundsätzlich wird diese Lizenz aber verwendet für Publikationen, wo man möchte, dass das Werk nur für kostenlos zugängliche Inhalte verwendet wird. Dabei kann der Song aber auch beliebig verändert, gesampelt und neu interpretiert werden. Aber nur, wenn das neue Werk ebenfalls unter genau dieser Lizenz veröffentlicht wird; der Song bleibt also immer «veränderbar» und nicht-kommerziell. Eine kommerzielle Publikation ist zwar immer noch möglich, aber nur mit individueller Bewilligung.

cc-by-nc-nd

Der Song darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet und in kommerziellen Bereichen publiziert oder angeboten werden. Das bedeutet: kein kommerzielles Radio oder Fernsehen, kein Soundtrack für einen kommerziellen Film, kein Erscheinen auf einer kommerziellen Compilation, keine Disco, auch kein Posting auf einer Homepage mit Werbebannern. Auch nicht auszugsweise. Niemand darf den Song verwenden auf oder in einem Medium, das er gegen Entgelt anbietet, oder das mit geschalteter Werbung finanziert wird. Es dürfen keine Samples des Songs verwendet oder der Song sonstwie verändert werden.
Eine Ausnahme: wir selbst. Wir können natürlich weiterhin den Song auf gebrannter CD verkaufen oder in einem Onlineshop, wobei man dem Shop dann die schriftliche Erlaubnis erteilen würde.
Grundsätzlich wird diese Lizenz aber verwendet für Publikationen, wo man möchte, dass das Werk als Ganzes und nur für kostenlos zugängliche Inhalte verwendet wird. Eine kommerzielle Publikation ist zwar immer noch möglich, aber nur mit individueller Bewilligung.

Anmerkung zu «nc»: Welche beworbenen Bereiche als kommerziell gelten und welche nicht, ist interpretationsmässig eine Grauzone. Es kommt quasi darauf an, wie stark die Werbung mit dem Werk verknüpft ist. Es sind also auch Homepages mit Werbebannern möglich, sie darf allerdings nicht zu präsent sein. Im Zweifelsfall: zusätzlich erlauben kann man individuell immer noch.

Das klingt alles ziemlich kompliziert. Doch im Prinzip muss man sich nur pro Song erst ein paar einfache Fragen stellen:

Frage 1 – cc

Soll der Song gratis weiterkopiert werden dürfen?

Falls Nein, kommen CC-Lizenzen nicht in Frage.
Falls Ja, folgen drei weitere Fragen:

Frage 2 – by

Möchten wir als Urheber des Songs immer zwingend erwähnt werden?

Frage 3 – nc

Soll die kommerzielle Nutzung und Verbreitung des Songs grundsätzlich erlaubt sein?

Frage 4 – nd

Soll der Song verändert oder Teile davon für andere Songs verwendet werden können?
Und dann noch, falls bei Frage 4 «Ja»:

Frage 5 – sa

Sollen die so neu kreierten Songs ebenfalls unter dieser Lizenz veröffentlicht werden müssen?

Für die möglichen CC-Songs einer Band wäre diese Antwort wohl am ehesten «Ja, Ja, Ja, Ja, Nein» (= cc-by) oder «Ja, Ja, Ja, Nein» (= cc-by-nd). Allenfalls noch «Ja, Ja, Ja, Ja, Ja» (=cc-by-sa).

Offenbar interpretieren viele Künstler die CC-Lizenzen nicht ganz richtig: sie beantworten Frage Nummer 3 mit «Nein» und glauben, damit der Industrie eins ans Bein gepisst und ihre Songs gegen Missbrauch geschützt zu haben. In gewissem Sinn zwar schon. Aber die Songs dürfen dann auch praktisch nirgendwo mehr publiziert werden, nicht am Radio, und nicht auf werbeunterstützten Homepages (was ja fast alle betrifft). Auch auf keinem einzigen Audio- oder Videomedium, das verkauft wird. Also wirklich überall und in jeder Form nur noch komplett gratis. Ausserdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Radio um die Publikationserlaubnis eines solchen Songs einer unbekannten Band bittet: Null. All dies ist aber meistens gar nicht die ursprüngliche Idee der Band; einmal publiziert, ist es jedoch zu spät.

Möchte man seine Songs an möglichst vielen Orten veröffentlichen, und automatisch verbreiten lassen, muss die Antwort auf Frage 3 «Ja» lauten. Man pisst der Industrie schliesslich schon damit ans Bein, dass man eine CC-Lizenz abschliesst. Denn die Musikindustrie orientiert sich nach wie vor am klassischen Lizenzmodell. Allerdings ist «ans Bein pissen» überhaupt nicht die Idee von Creative Commons, sondern, den Künstlern eine offenere und flexiblere Alternative zu bieten. Dies nur nebenbei. Nun muss man sich eigentlich nur noch überlegen, ob der Song durch andere verändert werden darf oder nicht, und ob die Lizenz durch andere übernommen werden muss. Allerdings: wenn man Frage 5 mit «Ja» beantwortet, sinkt natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass das Stück durch andere verwendet wird, denn diese können dann nicht mehr entscheiden, wie sie den neuen Remix publizieren möchten.

cc-pd Public Domain – keine Rechte vorbehalten

Beantwortet man Frage 2 mit Nein und alle anderen mit Ja, veröffentlicht man sein Werk als sogenannte «Public Domain». Das bedeutet: völlig frei veränderbare und überall publizierbare Songs, jedoch ohne zwingende Namenserwähnung. Man gibt damit sein kreatives Gut öffentlich frei. Man bleibt zwar der Schöpfer, aber nicht mehr im juristischen Sinne. Man gibt seinen Anspruch darauf ab; der Song wird rechtlich gesehen quasi «urheberlos», was heisst, dass wirklich jedermann auf diesem Planeten und auch auf dem Mond ihn frei und beliebig verwenden darf. Public Domain heisst hingegen ebenfalls nicht, dass die Songs zwingend gratis zur Verfügung stehen müssen. Aber sie können. Und auch sie dürfen frei weiterkopiert und gratis angeboten werden. Dieser Begriff wurde bereits vor fünfundzwanzig Jahren im Softwarebereich populär, und aus dieser freien Variante sind viele der heutigen Lizenzformen entstanden, welche die Entwicklung vieler der heutigen Programme und Systeme erst möglich gemacht haben. Die genaue juristische Auslegung dieses Begriffs ist zwar von Land zu Land leicht unterschiedlich, allgemein gesagt jedoch bedeutet Public Domain übersetzt «Gemeinfreiheit»: Werke, die nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind.

Public Domain

Also eine Null-Lizenz? So in der Art. Natürlich könnte man einen Song auch einfach so auf seiner Homepage publizieren, ohne gekennzeichneten Schutz. Ist aber nicht dasselbe: ein selbst veröffentlichter Song ist immer urheberrechtlich geschützt – ob man den Schutz dann im Streitfall durchringen möchte und kann, bleibt einem selbst überlassen. Veröffentlicht man etwas aber als «Public Domain», hat man es eben eindeutig als frei gekennzeichnet und kann seinen Anspruch als Urheber auch nachträglich nicht mehr geltend machen. Im Bereich der Creative Commons wird Public Domain aber tatsächlich auch als CC0, also als Null-Lizenz bezeichnet.

Public Domain Zero

Es ist das Gegenteil einer klassisch-kommerziellen Lizenz, denn hier heisst es «keine Rechte vorbehalten».

Urheber bleibt Urheber

Darf man seine als Public Domain gekennzeichneten Songs aber immer noch spielen oder verkaufen? Natürlich, man bleibt der Urheber des Songs. Einfach ohne Exklusivrechte; jeder andere darf auch. Ein Schutz bleibt, aber dies geht dann mehr in die Details und in den Persönlichkeitsschutz: auch als Public Domain darf ein Werk nicht durch jemand anderen «gegen» einen selbst verwendet werden. Es darf also zum Beispiel nicht jemand den Song verändern und dann behaupten, wir hätten das so gemacht. Und es darf auch niemand sonst Urheberrechte an diesem Song beanspruchen, denn ein Public-Domain-Song behält seinen Status für immer; es sei denn, jemand macht etwas eindeutig Neues daraus.

So oder so empfiehlt es sich natürlich auch hier, die eigenen Stücke trotzdem per eingeschriebenem Brief zu «schützen», damit man in einem Streitfall auch belegen kann, dass man der Original-Urheber ist. Kostet ja nicht viel.

Vorteile einer CC-Lizenz

• Eine CC-Lizenz kann für jedes Musikstück einzeln gewählt werden, und ist auch keine Verpflichtung für späteres Schaffen. Im Gegensatz zur Suisa, wo die Anmeldung den Urheber als Person betrifft und somit zwingend alles beinhaltet, was dieser Urheber «urhebt», egal ob gestern, heute oder morgen.

• Anders als beim klassischen Urheberrecht ist hier die Lizenz nicht auf den Komponisten und Texter bezogen, sondern auf den Song. Dies macht zum einen Sinn, da es ja jeweils um den einzelnen Song geht. Zum anderen hat man so das Suisa-Dilemma nicht, wenn mehrere Personen zu ungleichen oder unwertbaren Teilen an der Schaffung des Songs beteiligt waren.

• Man kann aus sechs verschiedenen die für einen Song passende und gewünschte Lizenz auswählen.

• Die Lizenzmodule sind sehr einfach und verständlich gewählt. Man muss kein Jus studiert haben und auch keinen A4-seitigen Rechtstext lesen. Es genügen ein paar wenige Buchstaben, und alles ist klar – dem Urheber wie auch dem Nutzer. Möchte man etwas genauer wissen, sind dennoch die kompletten Lizenztexte jederzeit einsehbar.

• Anderen Kreativen ermöglichen die CC-Lizenzen, sich ohne grossen administrativen Aufwand und ohne schlechtes Gewissen an einem Song zu bedienen und daraus etwas Neues zu kreieren. Bei der klassisch-kommerziellen Lizenz musste immer erst um Erlaubnis gefragt werden, was mitunter eine grosse Hürde darstellt und auch nur kann, wer selbst bereits bei einem Label unter Vertrag ist.

• Man kann einem Nutzer trotz erfolgter Lizenzierung jederzeit individuelle, zusätzliche Freiheiten gewähren. Fragt zum Beispiel ein DJ an, ob er einen Remix eines Songs machen darf, der als «nicht-veränderbar» lizenziert ist, kann man ihm das trotzdem erlauben. Freiheiten individuell einschränken geht jedoch natürlich nicht: man kann nicht jemandem das Verändern verbieten, obwohl es gemäss Lizenz ausdrücklich erlaubt ist.

• Die Lizenzierung ist kostenlos.

• Die Lizenzierung steht auch nicht im zwingenden Anschluss an ein Plattenlabel, wie dies bei der klassischen Musikindustrie der Fall ist. Sondern kann völlig ohne Verpflichtung und ohne Dritte gemacht werden.

• Da man ohne Vertrag publizieren kann, fallen auch eventuelle Hintertüren, Verfallsdaten oder Kleingedrucktes weg, die einem später zum Verhängnis werden ­könnten.

• Die CC-Lizenzen werden laufend auf die unterschiedlichen Urheberrechtssysteme der verschiedenen Länder adaptiert und sind daher international gültig (wobei noch lange nicht alle Länder dabei sind). Ausserdem werden die Lizenzen ständig nachgebessert und weiterentwickelt, wo Bedarf besteht.

• Dank der zunehmenden Popularität von Webseiten mit offenen Inhalten wie Wikipedia steigt auch die allgemeine Bekanntheit und die Akzeptanz von CC-Lizenzen kontinuirlich. Natürlich wird dann die Zukunft zeigen, was genau daraus wird. Aber immerhin konnte man es so bereits jetzt mit einer eindeutigen und gültigen Lizenz publizieren.

• Keiner der Downloader, Teiler und Konsumenten macht sich straffällig, solange er die entsprechende Lizenzform respektiert. Da es sich ja um freie Musik handelt, und somit legal und beliebig oft herunter- und heraufgeladen und gehört oder gespielt werden kann, begünstigt dies eine rasche Verbreitung der Musik (Was aber nicht heisst, dass dies auch automatisch geschieht – Promo muss man schon selber machen!).

• Bei einigen Musikportalen kann man bereits heute nach CC-lizenzierter Musik suchen; Tendenz steigend. Auch bei YouTube kann man bereits nach CC filtern. Dies entspricht auch dem Bedürfnis von mehr und mehr Nutzern, die eben das Urheberrecht respektieren, aber dennoch zum Beispiel Remixes machen wollen, ohne gleich ins «normale» Business einsteigen zu müssen.

• Natürlich lässt sich nicht nur Musik CC-mässig lizenzieren. Sondern sämtliche schöpferischen Werke, also auch Texte, Bilder, Fotos, Filme, Kunstwerke etc.

Ein Nachteil von CC

CC-Lizenzen werden vor Veröffentlichung nicht überprüft. Das bedeutet, jemand kann seinen Song unter CC lizenzieren, auch wenn er darin ein Sample aus einem kommerziellen Track verwendet hat. Aber eigentlich dürfte er das nicht. Es wird grundsätzlich auf Vertrauen gesetzt. Zwar herrscht in der CC-Community, vergleichbar mit der Open-Source-Community, ein im Vergleich zum Business ausgeprägter Ehrenkodex. Noch. Sobald die Verbreitung, Bekanntheit und Anwendung von CC zunehmen wird, wird aber auch Missbrauch massiv zunehmen. Zwar lässt sich, bedingt durch die Namenserwähnung, der Pseudo-Urheber eruieren. Aber bis dahin hat sich unter Umständen der Song schon millionenfach gratis verbreitet, und ist allenfalls sogar schon weiter verändert worden. Eine nachträgliche Kontrolle oder Schadensbegrenzung ist praktisch unmöglich.

Missbrauch im allgemeinen

Könnte man das nicht im Vornherein kontrollieren? Unmöglich. Niemand, auch kein Computer kann alle Songs und Samples der Welt kennen und miteinander vergleichen. Dass das so ist, sieht man bereits heute im klassischen Musikbusiness trotz bestehendem Copyright: Plagiatsvorwürfe zu Hauf. Dabei hat vielleicht der Produzent oder das Label nicht mal gewusst, dass das Sample geklaut war, denn der Beat wurde ihnen fixfertig von einem Beatproduzenten geliefert. Tja, so läufts halt mit der Kreativität. Ob im klassischen Musikmarkt oder auch bei CC-Lizenzen: mit Missbrauch muss jeder rechnen, der seine Musik publiziert – egal auf welche Weise.

Daraus ergibt sich wiederum für die einen CC-Lizenzen ein Vorteil: Da man ja alles zur freien Verfügung stellt, ist es dann ja auch kein Missbrauch, wenn jemand anderes aus dem eigenen Song etwas Neues macht. Sondern gewollt. Aber immer noch kann der Song missbräuchlich verwendet werden; wenn nämlich der Urheber nicht erwähnt wird, der Remixer sich also mit fremden Federn schmückt. Oder wenn der Remix nicht unter der vorgegebenen Bedingung weiterlizenziert wird.

Möchte man das Gefühl des eventuellen Missbrauchs völlig vermeiden, aber dennoch in die freie Welt hinaus, müsste man seine Songs als Public Domain veröffentlichen. Und sagt dann damit «Wisst ihr was? Der ganze rechtliche Hickhack ist uns zu blöd. Wir hatten unseren Spass. Werdet damit glücklich, schön wenns gefällt. Macht daraus, was ihr wollt, oder lasst es bleiben. Es ist uns Wurst, ob wir dafür Lorbeeren kassieren oder nicht. Es ist uns auch egal, wer wieviel Geld oder Anerkennung damit verdient und ob überhaupt. Wir sind eh schon längst am nächsten Song dran.».

Nicht zwingend Nachteile von CC, aber das sollte man sich bewusst sein:

• Einmal unter einer bestimmten Lizenz veröffentlicht, ist es so. Man kann nicht nachträglich bei einem Song die Lizenzart ändern. Das würde ja auch nicht viel Sinn machen. Man muss sich also im Vornherein gut überlegen, welche Lizenzen man pro Song wählen möchte.

• Eine Suisa-Mitgliedschaft und CC-Lizenzen schliessen sich gegenseitig aus. Das bedeutet: man kann sich zwar bei der Suisa anmelden, auch wenn man bereits CC-lizenzierte Songs veröffentlicht hat. Als Suisa-Mitglied kann man dann aber keinen einzigen Song mehr mit CC-Lizenz publizieren. Bereits veröffentlichte CC-lizenzierte Songs können ihre Lizenz behalten, müssen der Suisa aber gemeldet werden. Public Domain herausgeben als Suisa-Mitglied? Im Prinzip nein. Falls man das doch tun möchte, müsste man die Spuren zurück zu einem selbst als Urheber komplett ausradieren respektive am besten den Song gleich von jemand anderem publizieren lassen.

Dass die Suisa und die Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern CC-Lizenzen nicht zulassen, ist einer der Hauptgründe, weshalb diese Lizenzformen noch nicht sehr bekannt und verbreitet sind. Denn es sind ja sämtliche aktive Musiker und Labels, deren Werke normal erhältlich sind, bei den Verwertungsgesellschaften angeschlossen.

• Man kann natürlich nur komplett eigene Werke ohne weiteres CC-mässig lizenzieren. Bei fremdem Material gibts drei Varianten: 1. Der Originalsong ist kommerziell angemeldet (Suisa, GEMA etc.). Dann ist es nicht möglich. 2. Man fragt beim Urheber um Erlaubnis, ob man den Song oder Teile daraus verwenden und lizenzieren darf. 3. Der Song ist bereits als «veränderbar» unter CC lizenziert. Dann muss man nur noch schauen, unter welcher Lizenz er weitergegeben werden darf.

• Obwohl die Basismodule als Prinzip relativ einfach verständlich sind: sobald es um die Verwendung von unterschiedlichem fremden Material geht, kann die Durchmischung verschiedener Lizenzen schnell sehr komplex und gar unumsetzbar werden.

• Creative Commons ist eine junge Lizenzform, und die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben sich bis anhin hauptsächlich auf dessen Basis, nämlich die Rechtsgültigkeit konzentriert. Einfach und vor allem auch auf Deutsch verständliche, klare und eindeutige Erklärungen, Anleitungen und Anwendungsbeispiele für verschiedene Kreativsparten sind noch nicht so umfassend vorhanden, wie sie es sein müssten, um sich aus dem Independent-Nerd-Sumpf herauszuheben und im breit akzeptierten oder auch im professionellen, kommerziellen Bereich Fuss fassen zu können. Diesbezüglich muss man CC einfach noch ein wenig mehr Zeit gewähren.

• Wirken mehrere Personen an einem Song mit, müssen alle damit einverstanden sein, dies so zu lizenzieren. Ist ja eigentlich klar. Wenn mans genau machen will, hält man das gegenseitige Einverständnis am besten noch schriftlich fest. Keiner der Urheber darf ein Suisa-Mitglied sein.

• Man kann zwar jederzeit eine CC-Lizenz wieder aufheben. Das umzusetzen, ist jedoch schwierig. Denn die lizenzierten Publikationen, die bereits im Umlauf waren und sind, bleiben gültig. Ein weiterer Grund, sich alles vorher gut zu überlegen.

• Als hoffnungsvoller Anbieter von CC-Musik sollte man sich bewusst sein, dass ziemlich viel Schund lizenziert wird, da es zum einen ja jeder selbst machen kann und zum anderen die Auslese durch die Musiklabels wegfällt (wobei es auch dort sehr viel Schrott gibt). Die Wahrscheinlichkeit, dass man auf den Musikportalen unter all den anderen CC-Anbietern zufällig gefunden wird, ist entsprechend klein. Die Wahrscheinlichkeit, aus der Schrottmasse herauszustechen, aber natürlich umso grösser. Dazu beitragen tun zum Beispiel die Portale mit ihren Besucher-Votings; schlussendlich geht es aber bei CC nicht um möglichen Erfolg oder eine Garantie darauf. Auch hier gehts punkto Bekanntheit zu und her wie im «richtigen» Musikbusiness: Etwas bieten, Promotion machen, dran bleiben.

• Wer mit seiner Musik zwingend Geld verdienen will und wenn möglich sogar davon leben möchte, sollte keine CC-Lizenzen wählen. Creative Commons bedeutet: zugänglich für jedermann, und jeder darf es auch gratis anbieten. Bestehende Erfahrungen und Versuche von Bands zeigen, dass Musikkonsumenten nicht bezahlen oder spenden, wenn sie es nicht müssen. Die Wertschöpfung wird durch den konventionellen Musikmarkt mit seinem starren System generiert und nicht etwa, weil die Leute sagen: ja, doch, das ist mir ein paar Rappen wert. Wer eine Spende nicht provoziert, kriegt auch keine; das ist hier nicht anders als sonst irgendwo. Und nicht zu vergessen: wir leben sogar noch in dem Land mit einer der weltweit höchsten Lebensstandards und Einkommensraten. Selbst wenn es einem gelingen würde, aus anderen Ländern Spenden zu erhalten, sähe das für uns dennoch nach verhältnismässig wenig aus. Im Gegensatz dazu haben CC-Lizenzen jedoch den Vorteil, dass man seine Musik auch anbieten kann in Ländern mit tiefem Bruttosozialprodukt, welche von der Musikindustrie nicht aktiv bedient werden.

CC oder nicht CC?

Was geschieht, wenn man seine Musik nicht lizenziert und trotzdem auf seiner Homepage veröffentlicht?

Grundsätzlich nichts weiter. Die Songs sind durch das geistige Eigentum urheberrechtlich geschützt. Allerdings ist die genaue Auslegung des Urheberrechts von Land zu Land verschieden, daher kann es eventuell zu Ungereimtheiten kommen, denn eine Internetpublikation bedeutet immer gleichzeitig weltweite Publikation. Aber grundsätzlich besteht der Schutz automatisch. Und: die Verwendung durch Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Möchte also jemand den Song als Ganzes oder auch nur auszugsweise verwenden, verändern, weitergeben oder selbst publizieren, muss er die Band erst anfragen. Dies ist aber Goodwill und reine Vertrauenssache. Möchte man generell verhindern, dass sich Dritte ungefragt der eigenen Songs bedienen, publiziert man am besten gar nicht online, oder nur gegen Passwortvergabe. Denn bei Gefallen wird das sowieso gemacht, sobald es möglich ist; erst recht dann, wenn keine eindeutige Verwendung deklariert ist. Man sollte sich bewusst sein: die Leute haben grundsätzlich keine Ahnung, was das Urheberrecht oder der damit verbundene Schutz bedeuten.

Internet = überall, immer verfügbar, und vor allem: gratis. Kaum jemand macht sich Gedanken und handelt bei weitem nicht immer bösartig, wenn er etwas vom Internet herunterlädt, es vielleicht sogar verändert, und dann postet oder gleich direkt weiterleitet auf seine Facebook-Seite. Warum sollte sich das Gros der Leute auch darüber den Kopf zerbrechen müssen; schliesslich übt ja nur ein kleiner Teil der Menschheit einen juristischen Beruf aus.

Was jedoch ganz sicher nicht funktionieren wird, ist die grossflächige Weiterverbreitung durch kommerzielle Medien, da das MP3 ja eben ohne Lizenz, also ohne Erlaubnis unterwegs ist.

Warum sollte man als Band seine Songs ­CC-lizenziert veröffentlichen?

• Erstens: kein Sollen, kein Müssen. Ist absolut freiwillig.

• Man kann ohne grossen Aufwand selbst definieren, wie welcher Song verwendet werden darf. Im Musikbusiness hat man dazu kein Mitspracherecht; dort werden automatisch alle Songs rechtlich genau gleich behandelt.

• Eine CC-Lizenz macht nur Sinn für Musik, die man der Allgemeinheit zur Verfügung stellen möchte. Dies bedeutet: Weiterkopieren erlaubt! Falls man das grundsätzlich nicht möchte, kann man seine Songs auch ohne klar definierte Lizenz auf seine Homepage stellen. Ob das dann funktioniert und tatsächlich niemals missbraucht wird, ist jedoch eine andere Frage. Genauso, wie wenn man seine Songs übers klassische Musikbusiness publiziert. Allerdings haben die dann natürlich die grösseren Rechtsabteilungen, welche sich um Missbrauch kümmern können.

• Man kann auch gut bestehende Songs erst mal CC-lizenziert veröffentlichen, und sich später trotzdem noch für den Schritt ins Musikbusiness entscheiden. Umgekehrt geht das nicht.

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veröffentlicht am 26. Juli 2013

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