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Musikdownloads – legal und illegal

Als erstes: Das Gratis-Herunterladen, Aufnehmen und Konsumieren, und das Kopieren und die Weitergabe im persönlichen Freundeskreis von im Internet öffentlich zugänglicher Musik, Filmen, Hörbüchern etc., also sämtlichen digitalen Medien, egal von welcher Quelle ist IN DER SCHWEIZ FÜR DEN PRIVATEN GEBRAUCH GANZ UND GAR LEGAL! *

Diese Regelung ist seit längerem bestehend und wurde auch Ende 2011 erneut vom Bundesrat bestätigt.

Warum ist das so? Die schweizerischen Gesetzesmacher haben schon früh eingesehen, dass das kostenlose, bewusste Herunterladen oder Weitergeben von geschützten Werken zwar im Prinzip urheberrechtlich ein Thema ist, aber die richterliche Verfolgung dieser «Straftaten» und das Büssen der Downloader schlicht völlig unpraktikabel und auch unverhältnismässig ist, nicht zuletzt, da sich die rechtlichen Grundlagen des Copy­rights an klassischen Publikationsmethoden orientieren, welche so gar nicht mit der Online-Welt vergleichbar sind. Denn weshalb soll man jemanden für etwas büssen, das im freien Internet frei zugänglich angeboten wird? Daher hat man diese Regelung beschlossen, die aber ausschliesslich den privaten Gebrauch betrifft. Die Strafverfolgung konzentriert derweil ihre Kräfte auf die illegalen Anbieter und die widerrechtliche kommerzielle Verwendung.

Der urheberrechtliche Schutz ist im Prinzip nichts weiter als eine Lizenz, das die Verwendung durch Dritte regelt. Wenn ich aber nur Konsument bin und nicht publiziere oder weitergebe, also gar kein Dritter da ist, kann mich auch niemand dafür belangen. Das Aufnehmen von Radiosendungen, das Erstellen von Kopien von eigenen CDs auf Kassetten oder CD-Rohlinge zum Selbstgebrauch kann also grundsätzlich gar nicht strafbar sein. Theoretisch wenigstens.

Allerdings sind hier leider die juristischen Auslegungen von Land zu Land unterschiedlich; auch bei der Frage um die Weitergabe oder das Kopieren. Es wird zum Beispiel unterschieden zwischen kopiergeschützen und nicht-kopiergeschützten Tonträgern, und ob dieser Kopierschutz gehackt oder nur umgangen, das heisst nicht aktiviert wurde; diese unterschiedlichen Vorgaben sind für den normalen Konsumenten aber unverständlich, und denn meistens auch rein juristische Verquirlungen, um Massnahmen rechtfertigen zu können. Besagte Schutzmechanismen sind seit Jahren Gegenstand von kontroversen Diskussionen; zudem wird häufig der Konsument «verkriminalisiert» und von der Industrie nicht eindeutig, verständlich und korrekt über diese Themen informiert.

Wie auch immer. In der Schweiz gilt folgendes:

Was gilt bei der Musik als «privater Gebrauch» und ist erlaubt?

• Wenn man sich die Songs selbst anhört.
• Wenn man sich selbst Kopien anlegt, zum Beispiel als Sicherung oder für verschiedene Player.
• Wenn man die Songs ohne Entgelt, und im eigenen Haushalt, an Verwandte oder Freunde weiterkopiert,
    sei es als Hardcopy (CD) oder über E-Mail, zum Beispiel im MP3-Format.
• Wenn man die Songs an einer privaten Party spielt.
• Wenn man die Songs online zur Verfügung stellt in einem Bereich, wo nur die eigenen Freunde Zugang haben.

Was ist nicht erlaubt?

• Die heruntergeladene Musik darf nicht weiterverkauft werden, auch nicht zum «Selbstkostenpreis».
• Sie darf nicht auf beispielsweise einer kommerziell verkauften Compilation drauf sein.
• Sie darf auch nicht auszugsweise kopiert werden (= Samples verwenden), sobald das Resultat
    öffentlich zugänglich gemacht oder verkauft wird.
• Man darf sie nicht online stellen, wo sie jedermann zugänglich ist. Auch nicht Texte oder Noten des Songs.
    Auch keine nachgespielten Songs oder Mididateien.
• Man darf sie nicht spielen an einer öffentlichen Veranstaltung, auch dann nicht, wenn kein Eintritt verlangt wird.
• Man darf die Musik nicht weiterkopieren an Freunde von Freunden, oder an Freunde, die eigentlich eher flüchtige Bekannte
     oder nur über Social-Netzwerke befreundet sind, oder an Freunde, die nur wegen der angebotenen Musik deine Freunde sind.
• Ein russischer Upload-Server gilt ebenfalls nicht als Freund.
• Sharing-Server (sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke, zum Beispiel «LimeWire») dürfen nur für den Download, aber nicht für den Upload
    verwendet werden (Was aber viele dieser Programme automatisch tun, also ACHTUNG!).

Einfach gesagt: das Herunterladen, Aufnehmen und private Konsumieren der Medien ist ausdrücklich erlaubt. Das Bereitstellen, Veröffentlichen oder Sich-Bereichern ausdrücklich verboten.

Diese schweizerische Regelung ist keine Selbstverständlichkeit. In Deutschland zum Beispiel ist das ein wenig anders: auch privates Herunterladen ist dort illegal. Die GEMA und die Labels verdienen sich ein goldenes Händchen damit, private Downloader aufzuspüren und sie dann für ein (1!) heruntergeladenes Album auf 4’000 Euro (!!!) Schadenersatz zu verklagen, wegen «entgangener Gewinne». Die deutschen Rechtsanwälte wiederum verdienen sich eine goldene Nase, indem sie die privaten Nutzer verteidigen und diesen willkürlichen und irrsinnigen Betrag wenigstens auf 1’500 Euro herunterhandeln können.

Diese Zahlen sind übrigens kein erfundenes Beispiel und auch kein schlechter Scherz, sondern bittere Tatsache. Natürlich kommt es auch nicht gerade jedesmal zu einer Anklage; zuerst wird gemahnt. Aber es scheint offensichtlich, dass da zwischen Anbietern, Nutzern und Gesetzgebern noch kein vernünftiger Dialog stattgefunden hat, um die Situation in der entsprechenden Verhältnismässigkeit zu klären.

Upload ist kein Kavaliersdelikt

Diese Zeilen sollen nicht etwa das Uploaden von urheberrechtlich geschützten Werken verharmlosen oder legitimieren. Dies ist und bleibt verboten. Und das ist auch schwer in Ordnung so. Denn was nicht auf einem Server steht, kann auch nicht heruntergeladen werden.

Was ebenfalls in diese Kategorie gehört, aber leider nicht annähernd häufig kommuniziert wird (da fehlt wohl die Lobby), ist das Uploaden von fremdem Material generell, oder solches mit fremdem Inhalt. Dazu gehört zum Beispiel das Hochladen von Fotos auf soziale Netzwerke wie Facebook. Ist auf diesen Fotos jemand zu sehen, der eindeutig erkennbar ist und ungefragt veröffentlicht wurde, ist dies datenschutzmässig bereits ein Thema, erst recht dann, wenn er «markiert» wurde. Selbst wenn das Foto nur die eigenen «Freunde» anschauen können. Denn es sind ja nicht zwingend auch «seine» oder «ihre» Freunde; grundsätzlich als öffentlich gilt jedes Uploaden auf einen Bereich, der entweder nicht kennwortgeschützt ist, oder wo man nicht die Kontrolle über den Kennwortschutz hat. Und es ist auch nicht dasselbe wie die Veröffentlichung im Lokalblättli, denn Internet bedeutet immer gleichzeitig auch weltweit.

Man kann sich also merken: das Hochladen von Musik, Bildern, Daten, Texten, Filmen etc. ist grundsätzlich immer heikel. Ausser es ist inhaltlich ausschliesslich selbst Kreiertes drauf.

Pauschalabgaben auf Datenträger

Man muss (in der Schweiz) auch wirklich überhaupt kein schlechtes Gewissen haben, wenn man für die Medien nicht bezahlt. Denn: seit 2007 bezahlen wir für jeden leeren «musikfähigen» Datenträger die Suisa-Gebühren mit. Also jede Settop-Box-Harddisk, jeder USB-Stick, jeder Flash-Speicher (auch Handy, MP3-Player), jeder DVD-Rohling etc. Und zwar völlig unabhängig, ob wir darauf fremde Musik speichern werden oder eigene Daten. Auch wenn das Gerät überhaupt nichts mit Musik zu tun hat (zum Beispiel Fotokamera). Und völlig unabhängig, ob man eine Privatperson ist oder eine Firma, die weiss der Geier kein Interesse an irgendwelchen Songs hat. Diese Leerdatenabgabe gibts schon seit 1993, bis 2007 allerdings nur auf Leerkassetten, CD- und DVD-Rohlinge. Auf leere Harddisks für den PC wird diese Gebühr nicht erhoben.

Die Einnahmen dieser Pauschale werden dann unter den Künstlern und Musikbiz-Nutzniessern aufgeteilt. An den gesamten Tantiemeneinnahmen der Suisa macht dies etwa 8 % aus. Der genaue Endverteilschlüssel dieser Pauschalsteuer ist allerdings nicht bekannt. Man kann aber davon ausgehen, dass dies nicht nach dem Giesskannenprinzip geschieht und jeder gleich viel erhält. Sondern, dass die Ausschüttung der Anzahl bereits verkaufter Tonträger entspricht. Will heissen: mit einer leeren CD-ROM unterstützt man vor allem diejenigen Künstler, die eh schon Erfolg haben. Auch wenn man eigentlich etwas ganz anderes oder gar nichts heruntergeladen hat.

Diese Gebühr ist nicht gerade wenig

Aktuelle Beispiele:
• CD-Rohling 700 MB: 6,6 Rappen.
    Bei den heutigen etwa 30 Rp./CD sind das immerhin 20%.
• DVD-R Rohling 4,7 GB: 31 Rappen.
    Bei den heutigen etwa 80 Rp./DVD sind das immerhin 39%.
• MP3-Player mit 16 GB: Fr. 8.–.
    Bei einem aktuellen Preis von etwa Fr. 80.– sind das 10%.

Wenn man bedenkt, dass im Schnitt eben nicht 100 %, sondern wohl nicht einmal 10% dieser Datenträger für nicht-gekaufte digitale Medien genutzt werden, ist das ein ganz schöner Betrag.

Vorteile der Pauschale

• Für die mässig erfolgreichen Künstler: sie erhalten ein ganz kleines Sackgeld, selbst wenn kein Schwein ihre Musik läss findet.
• Für die erfolgreichen Künstler: sie erhalten noch mehr Geld.
• Für die Plattenfirmen: sie erhalten viel mehr Geld.
• Für die Suisa: Sie erhält mehr Geld, und die Arbeit geht auch nie aus.
• Für den Downloader: er muss echt kein schlechtes Gewissen haben, wenn er sich seine Musik gratis heruntersaugt.

Nachteile der Pauschale

• Für die mässig erfolgreichen Künstler: das Geld aus der Pauschale reicht bestenfalls für einen Satz neue Gitarrensaiten. Pro Jahr.
• Musikfans, die die CD oder den Song online oder im Laden ehrlich gekauft haben und jetzt einfach für sich eine Sicherungskopie machen wollen, bezahlen doppelt.
• Digitalkamera- und Handynutzer, die keinen einzigen «geklauten» Song in ihrem Speicher haben, bezahlen ins Leere. Ebenso PC-User, die CD-ROMs benötigen, um ganz normale Daten zu archivieren.
• Diese Speichermediums-Pauschale bezieht sich nur auf das Abspeichern der Songs; das Online-Hören ist gar nicht berücksichtigt. Obwohl das immer mehr zunimmt und in naher Zukunft das Abspeichern ablösen wird.
• Der Erwerb von leeren Speichermedien lässt NULL Rückschlüsse zu, welcher Song, welcher Künstler, welche Art von Musik, ob überhaupt Musik oder vielleicht doch eher Filme oder Literatur oder Pornos heruntergeladen wurden, oder ob überhaupt irgendetwas heruntergeladen wurde oder noch werden wird, und wieviele Male. Es ist auch kein Hinweis darauf, ob die Musik dann auch gehört wird. Und natürlich erst recht nicht, obs auch gefällt.
Und vor allem auch nicht, ob denn die CD überhaupt jemals bebrannt wird oder in einer Reservespindel jungfräulich bis in alle Ewigkeit ihr Dasein fristet.
• Vielleicht wollte die Industrie damit ursprünglich ihren Verlust wettmachen. Doch der Imageverlust ist immens, und der Lerneffekt auch gegenteilig: Für einen Schweizer (und auch in anderen Ländern, wo diese Pauschale erhoben wird) gibt es gewissensmässig keinen einzigen Grund, auch nur einen Song von einem Online-Shop zu kaufen. Denn man hat ihn ja bereits bezahlt. Zwar rein rechnerisch vielleicht nicht auf gleicher Ebene, doch vom Gefühl her irgendwie schon. Und viele lassen sich dabei eher von ihrer Ahnung leiten, als alles genau nachzurechnen; wie und warum sollten sie auch.

Das ewige Jammern der Industrie

Die Industrie behauptet, bei jedem heruntergeladenen Song einen «Schaden» zu erleiden. Dies stimmt aber nur zu einem Teil, denn oft lädt man sich ja auch etwas herunter, um probezuhören und sich den Song oder die CD dann zu kaufen, wenns gefällt. Respektive man würde sich die CD bestimmt nicht kaufen, selbst wenn man das MP3 dazu nicht hätte.

Des weiteren übertönt die Industrie mit ihrem Klagelied, dass die «Gratisverteilung» dank Downloads und digitaler Kopien ja auch immer eine gewaltige, rasend schnelle und quasi automatisch laufende Promotionsaktion darstellt. Wofür sie sonst riesige Geldsummen aufwänden müssten.
Die Suisa und die Industrie zusammen beklagen sich immer wieder unter fremdem Namen in den Medien: die Musiker verlören durch die Downloads ihre hart verdienten Entschädigungen, sie bräuchten diesen wichtigen Zustupf, es sei nicht fair für die Künstler etc.
Schaut man sich allerdings das Verdienst-Verhältnis einmal genauer an, wird schnell klar, dass sie mit dem «riesigen Verlust» vor allem ihren eigenen meinen.

Und: natürlich ist Geld wichtig, doch im Gegensatz zur Industrie geht es vielen Künstlern zudem auch um Bekanntheit, um Ruhm und Anerkennung. Oder auch einfach darum, dass sie ihre Musik einem breiten Publikum anbieten möchten. Hierbei sind ihnen aber gerade die Downloads extrem nützlich. Dies sehen auch viele Musiker so, und singen deshalb im Jammerchor der Industrie nicht mit.

Die Suisa ist bis jetzt die einzige Organisation, die für Datenträger diese fragwürdige Pauschale eintreibt. Welch ein Privileg! Man muss sich jetzt mal vorstellen, alle würden sich melden, deren kreative Daten auch irgendwo heruntergeladen und digital gespeichert werden können: Bildagenturen/Fotografen, visuelle Künstler, Filmindustrie, Softwarefirmen – die Liste wäre heutzutage unendlich. Bleibt also zu hoffen, dass die anderen nicht auch auf diese ach so tolle Idee kommen.

Kritik an der Kritik

Für den «erlittenen» Verlust infolge «illegaler» Kopien und Downloads werden von der Musikindustrie jeweils auf den Promillebereich genaue Zahlen geliefert. Da stellt sich allerdings die Frage, wie um alles in der Welt denn diese Zahlen überhaupt und dann noch so genau ermittelt werden können. Dies ist nämlich gar nicht möglich.

Übrigens: der Industrie gehts nicht sooo schlecht. Die Verkaufsumsätze sind auf dem Niveau von vor 1990, kurz vor dem gigantischen CD-Boom. Also auf höherem Niveau als die hundert Jahre davor. Sie hat sich wohl einfach sehr an den Erfolg gewöhnt.

Nochmals übrigens: Jede Industrie hat ihre manchmal ihre Krisen, und auch für die Musikindustrie ist dies nicht die erste – Ende der Siebziger war es auch schon soweit. Dies liegt aber nicht an «Raubkopierern», sondern ist nebst vieler anderer Faktoren hauptsächlich immer auch abhängig von aktuellen gesamt-gesellschaftlichen Indizien wie Wohlstand, Arbeitsmarkt, Kaufkraft, politischer Stabilität und so weiter und so weiter. Da die Musikindustrie ein global agierender Markt ist, kann auch sie sich nicht dieser Auswirkungen entziehen. Eigentlich logisch, oder?

Weltweite Umsatzentwicklung der Musikindustrie

Umsatz Musikindustrie

Musik gratis downloaden, wie geht das überhaupt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Internet gratis zu Musik zu kommen. Im folgenden eine Übersicht über die wichtigsten:

index of:

Die immer noch einfachste und effizienteste Art, Musikdateien auf dem Netz zu finden, ist Google. Zwar finden sich selten bis nie die gewünschten Dateien mit der normalen Suche, aber es gibt einen Trick:

Anstelle von zum Beispiel «Metallica Load MP3» gibt man in der Suchzeile ein «index of: Metallica Load MP3». Was passiert? Der Befehl «index of:» durchsucht Internetserver nicht nur nach Homepages und deren Inhalt, sondern auch die Ordnerstrukturen der Server selbst, wo die ganzen Dateien lagern. Hat also irgendjemand irgendwo MP3-Dateien online und das Server-Verzeichnis indiziert und aber nicht geschützt, werden sie auch von Google gefunden. Meistens findet man so relativ rasch das Gewünschte, vor allem natürlich bei populären Songs. Oft landet man auch gleich in der gesamten Musikbibliothek einer Person und kann sich nach Herzenslust umsehen und bedienen. Der Vorteil: schnell, eindeutige Namen, und meistens hervorragende Qualität, da meistens direkt von der CD gerippt mit iTunes oder ähnlichem.

In teils anderen Ländern ist diese Methode jedoch illegal, da man sich ja bewusst und aktiv die Songs herunterlädt.

YouTube

Online-Video bedeutet auch Online-Musik. Dies sollte man sich bewusst sein, auch wenn auf YouTube nur das Video im Browser abgespielt wird. Ein hinaufgeladener Musikclip ist also auch keine Art, das Musik-Uploaden zu umgehen, sondern genau gleich strafbar. Und wer seine Songs nicht gratis veröffentlichen möchte, aber dennoch einen Videoclip im Internet zeigt, sollte wissen, dass er ersteres mit diesem Schritt gleichzeitig trotzdem getan hat.

Eine Videodatei besteht immer aus der Videospur und der Tonspur, dies war schon bei VHS so und ist auch bei einem Flash-Film nicht anders. Mit geeigneten Mitteln lassen sich diese Audiospuren bequem extrahieren und als separates MP3 abspeichern, selbst wenn nirgendwo «Datei speichern unter» erscheint.

Dazu gibts diverse Software. Eine sehr gute, kostenlose und registrationsfreie Variante ist die folgende: Nutzt man den Firefox-Browser, kann man das Gratis-AddOn «DownloadHelper» in­stallieren. Mit diesem können einzelne oder auch sämtliche Mediendateien, die in einer Homepage eingebunden sind, mit einem Klick heruntergeladen werden. Dann benötigt man nur noch das Shareware-Progrämmli «AoA Audio Extractor», welches ebenfalls gratis heruntergeladen werden kann. Die Filmdatei in das Programm ziehen, und schwupps, hat man eine saubere MP3-Datei des Songs. Beide Programme sind innert zehn Minuten gefunden, heruntergeladen und auf dem PC installiert. Der Job des Downloads und des Extrahierens ist dann in wenigen Sekunden erledigt. Der grösste Aufwand besteht eigentlich darin, auf YouTube jeweils die Clips mit der guten Soundqualität zu finden.

Es gibt noch einige weitere solcher Plugins und Hilfsprogramme für verschiedene Browser und Systeme, auch solche, die das MP3 gleich direkt extrahieren. Einfach mal googlen. Das funktioniert nicht nur bei YouTube, sondern auf sämtlichen Videoportalen. Alles, was irgendwie auf dem eigenen Computer angezeigt und abgespielt werden kann, kann mit irgendeiner Software auch abgespeichert werden.

Und natürlich funktioniert das auch auf Musikdatenbankseiten wie soundcloud, wo so gleich das originale MP3 heruntergeladen werden kann.

Internetradios

Und alles, was über die Computerböxli abgespielt werden kann, kann auch verlustfrei aufgenommen werden. Dazu installiert man das Gratisprogramm «Audacity», mit dem man direkt quasi den Ausgang der Audiokarte zum Eingang machen und alles aufnehmen kann, was man gerade hört. Dann als MP3-Datei oder in einem anderen Format abspeichern, fertig.

Dies ist zum Beispiel nötig, wenn man von einem der Tausenden Internetradios aufnehmen möchte. Diese «streamen» die Daten, bieten also keine ganze und einzelne Datei an, sondern einen Datenstrom, der in Echtzeit vertrieben wird. So kann man also einen ganzen Mix direkt aufnehmen. Oder sich dann später den gewünschten Song herausschneiden. Natürlich gibt es auch Software, die direkt den Datenstrom aufzeichnet, ohne erst über die Soundkarte zu gehen.

Wem das alles zu mühsam ist: es gibt auch Progrämmli, die all die Radiostationen fortlaufend durchsuchen, ob gerade der gewünschte Song abgespielt wird. Sobald dies der Fall ist, nimmt das Programm den Datenstrom auf und speichert den Song dann als einzelne Datei. Und es gibt andere, die nehmen gleich den gesamten Stream auf und extrahieren und benennen alle Songs automatisch. Quasi eine ganze Musikbibliothek mit nur einem Klick. Einfacher gehts nun wirklich nicht.

Legal oder illegal?

Diese beiden Methoden, YouTube und Internetradios, können nur bedingt als illegal gewertet werden, da das Audiosignal ja auf dem Computer abgespielt und quasi nur «aufgenommen» wird. Für das Entrichten der Urheberrechte sind die Betreiber verantwortlich. Das ist also eigentlich nichts anderes, als wir früher mit den Kassetten gemacht hatten, indem wir vom Radio aufgenommen hatten. Ob das in anderen Ländern jedoch juristisch tatsächlich so ausgelegt wird, ist eine andere Frage. In der Schweiz ist das alles natürlich komplett legal.

Die folgende Variante ist eher nicht zu empfehlen:

Sharing-Netzwerke, auch «Peer-to-peer-Netzwerke» genannt. Ebenfalls ein Schlagwort in diesem Zusammenhang: BitTorrent-Server. Diese Systeme bauen auf dem Prinzip auf, dass nirgendwo die Datei auf einem Server als Ganzes angeboten wird, sondern im Idealfall von Hunderten von Servern gleichzeitig, aber nur jeweils zu einem kleinen Teil, dafür überall auf der Welt verteilt. Die Download-Funktion sammelt dann stückchenweise alle Bytes wie Puzzleteile und setzt sie beim Enduser zusammen. Diese Methode wurde unter anderem auch dadurch populär, weil so die Upload-Rechte umgehen werden konnten, da ja niemand das Stück als Ganzes anbietet, und so auch die juristische Verfolgung deutlich erschwert wurde. Eines der ersten Musik-Sharing-Netzwerke dieser Art war das berühmt-berüchtigte «Napster», inzwischen gibt es natürlich Dutzende solcher Netzwerke.

Weshalb nicht zu empfehlen? Zum einen ist das Auffinden guter Qualität hier ein wenig Glückssache. Es gibt zwar sehr gute Suchfunktionen, die einen schnell den gewünschten Song finden lassen. Doch gerade bei einem populären Stück werden Dutzende Einträge aufgelistet. Natürlich gibt es ein Qualitätsranking, aber um sich von der wirklichen Qualität überzeugen zu können, muss der ganze Song erst heruntergeladen werden.

Zweitens: bei populärer Musik nicht so ein Problem, kann das Downloaden spezieller Stücke hingegen ganz schön auf sich warten lassen. Denn prinzipbedingt muss eine gewisse Anzahl Server den Song online haben, damit er «zusammengesetzt» werden kann. Je mehr Server, je schneller. Doch bei nicht so weit verbreiteten Daten kann das bei einem Song schnell mal einige Minuten dauern, bei Filmen sogar einige Stunden. Wobei dann nicht garantiert ist, dass der Download bis zum Schluss durchhält; eventuell wird er mangels Serverantworten sogar abgebrochen.

Drittens, und wichtigstens: Sehr viele benutzerfreundliche Sharing-Programme, die man im Internet findet, installieren neben dem Programm und dem Download-Ordner auch automatisch einen Upload-Ordner, wo alles, was man heruntergeladen hat, gleich auch wieder zur Verfügung gestellt wird. Gewisse machen das Uploaden sogar zur Voraussetzung. Dadurch macht man sich aber strafbar (auch in der Schweiz!). Die Funktion kann zwar abgestellt oder der Ordner gelöscht werden; nur, welcher normale Benutzer weiss das schon...

Es gibt aber auch professionelle, sehr gut funktionierende Nutzungen von Peer-to-peer-Netzwerken, die nichts mit umstrittenen Musikdown- und uploads zu tun haben. Software-Hersteller und -Plattformen zum Beispiel bieten heutzutage ihre Programme und Daten teilweise über mehrere Server verteilt an.

Gibt es einen Grund, Musik online regulär zu kaufen?

Ja. Es ist einfacher. Man klickt, zahlt und hat somit nach Sekunden das «originale», offizielle MP3 auf seinem Player. Das Suchen, Prüfen und allfällige Extrahieren entfällt. Durch die Promotionsleistungen (= Werbung) der Labels und Shops muss man sich nicht einmal zeitaufwändig informieren, was denn gerade angesagt ist und dem allgemein verbreiteten Geschmack entspricht. Das ist angenehm, und entspricht auch nichts weiter als dem ganz normalen Konsumentenwunsch. Wer Musik online kauft, bezahlt hauptsächlich für den Service. Seit die Onlineshops den integrierten Kopierschutz aufgehoben haben, darf man sich das Gekaufte zudem sogar nach Belieben anhören.

Und auch wenn die Musiker von dem Kaufbetrag nur wenige Rappen erhalten, hat man sie so dennoch im offiziellen Ranking der Bestenlisten und somit ein wenig auf ihrem Weg zum Erfolg unterstützt.

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veröffentlicht am 26. Juli 2013

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